Mitglied werden

Die Geschäftstätigkeit einer Genossenschaft ist ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet und jenseits privater Profitinteressen. Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer. Sie haben ein Mitbestimmungsrecht (Link zu Ratgeber: Das Genossenschaftsprinzip) und lebenslanges Wohnrecht.

Eine Mitgliedschaft bei der FRIEDENSHORT basiert auf dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das Minimum sind drei Pflichtanteile mit einem Gegenwert von 155 € je Anteil. Die Anzahl der weiteren Pflichtanteile richtet sich nach der Größe der Wohnung. Wenn Sie aus der Genossenschaft ausscheiden – die Modalitäten der Kündigung sind in unserer Satzung festgeschrieben – wird Ihnen Ihr Guthaben erstattet.

Wollen Sie der Genossenschaft beitreten?
Lassen Sie sich am besten in unserer Geschäftsstelle beraten.