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Die Geschäftstätigkeit einer Genossenschaft ist ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet und jenseits privater Profitinteressen.
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer. Sie haben ein Mitbestimmungsrecht und lebenslanges Wohnrecht.

Eine Mitgliedschaft bei der FRIEDENSHORT basiert auf dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Das Minimum sind drei Pflichtanteile mit einem Gegenwert von 155 € je Anteil. Die Anzahl der weiteren Pflichtanteile richtet sich nach der Größe der Wohnung. Wenn Sie aus der Genossenschaft ausscheiden – die Modalitäten der Kündigung sind in unserer Satzung festgeschrieben – wird Ihnen Ihr Guthaben erstattet.

Wollen Sie der Genossenschaft beitreten? Lassen Sie sich am besten in unserer Geschäftsstelle beraten.

Satzung
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