Darf ich einen Untermieter aufnehmen?

Die Aufnahme eines Untermieters muss schriftlich bei uns beantragt werden. Der Antrag wird von unserer Verwaltung geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Information, ob einer befristeten Untervermietung zugestimmt wird. Bitte beachten Sie, dass die Untervermietung befristet erteilt wird und von uns ein Untermietzuschlag erhoben wird.

Unsere Mitarbeiter der Verwaltung informieren Sie gern.