Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Kleintiere, wie z.B. Katzen, Hamster oder Zwergkaninchen, dürfen Sie problemlos und ohne weitere Absprache in unseren Genossenschaftswohnungen halten.

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn es um die Haltung von Hunden, Reptilien, wie z.B. Schlangen, oder exotischen Tieren, wie z.B. Vogelspinnen geht. Es muss geklärt werden, ob es keine gefährlichen Tiere sind.

Die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes ist grundsätzlich untersagt. Als gefährliche Hunde gelten Pitbull-Terrier , American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen.

Vor Erteilung einer Genehmigung für die Haltung eines Hundes in einer unserer Genossenschaftswohnungen bitten wir prinzipiell um den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung und des Europäischen Impfausweises mit Chip-Kennzeichnung nach ISO-Norm sowie um den Nachweis der Eintragung im Hunderegister.

Bitte beachten Sie, dass durch die Haltung von Haustieren andere Mieter nicht gestört und die Wohnräume nicht beschädigt werden dürfen.

Eine Besonderheit stellt zudem die Anschaffung eines Aquariums dar. Hier gilt es zu klären, ob die Wohnräume die baulichen Anforderungen für das Aufstellen des gewünschten Beckens erfüllen. Wenden Sie sich in diesem Fall an uns, wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten bestehen.