Sollten Sie Umbauten in Ihrer Genossenschaftswohnung vornehmen wollen, wenden Sie sich zur Detailabsprache vorher an die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung.
Umbauten sind immer genehmigungspflichtig und müssen schriftlich beantragt werden. Ihre Unterlagen werden von unseren Mitarbeitern geprüft und Sie erhalten danach eine schriftliche Information, ob Sie mit den Umbauten beginnen können und ob eventuelle Auflagen beachtet werden müssen. Beachten Sie bitte, dass einige Anträge mit einem monatlichen Modernisierungszuschlag oder Einmalzahlungen verbunden sein können. Für standardisierte Umbauanträge können Sie unser Formular nutzen.