Entlassung aus dem Nutzungsvertrag/Teilkündigung

Bei einer Teilkündigung müssen alle Vertragspartner dem Kündigungsschreiben schriftlich zustimmen. Nach Eingang der Zustimmung prüfen wir die Dokumente und die Bonität des verbleibenden Mieters, um sicherzustellen, dass die Mietverpflichtungen weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden können. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Zustimmung aller Beteiligten kann die Teilkündigung wirksam werden.

Um zu prüfen, ob das Nutzungsverhältnis mit dem verbleibenden Mieter allein fortgesetzt werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die letzten drei Einkommensnachweise oder sonstige Einkünfte
  • eine aktuelle Schufa-Erklärung (Einwilligungserklärung)
  • Selbstauskunft (Formular)