Kann der Nachmieter meine baulichen Veränderungen übernehmen?

Fachgerecht ausgeführte bauliche Veränderungen können mit Zustimmung der Genossenschaft von dem Nachmieter übernommen werden bzw. müssen auf Verlangen der Wohnungsgenossenschaft rückstandslos entfernt werden. Einbauküchen, Spotdecken etc. sind bis zur Übernahme vorab durch unsere Elektrofachfirma (siehe Prüfaufkleber am Zentralverteiler/Sicherungskasten) auf Ihre Kosten zu prüfen. Übernahmevereinbarungen mit dem Nachmieter sind schriftlich zu vereinbaren und müssen spätestens bei Rückgabe der Wohnung vorliegen.