Wann können einzelne Geschäftsanteile gekündigt werden?
Wenn ein Mitglied beispielsweise innerhalb der Genossenschaft in eine kleinere Wohnung umzieht, können Geschäftsanteile, die über die nutzungsbezogenen Pflichtanteile hinausgehen, schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss der Genossenschaft bis spätestens drei Monate vor Jahresende zugegangen sein. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt Ende Juni des Folgejahres.