Was kann ich bei Ruhestörungen unternehmen?

Suchen Sie im Fall einer Ruhestörung bitte zuerst das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Oftmals kann der persönliche Kontakt zu mehr Verständnis und Rücksichtnahme auf beiden Seiten führen. Wichtig für ein friedliches Miteinander ist eine gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz und eine respektvolle Kommunikation. So kann Streit vermieden werden.

Führen die Gespräche mit dem Nachbarn zu keiner Verbesserung, können Sie sich vertrauensvoll an den für Sie zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltung wenden.

Helfen Sie uns, Ihr Anliegen zu verstehen, in dem Sie unser Störungsprotokoll nutzen, wenn es wirklich zu andauernden Ruhestörungen kommen sollte und auch nach einem persönlichen Gespräch keine Verbesserungen eingetreten sind.

Vermittelnde Gespräche unter Teilnahme der betroffenen Parteien und im Beisein von Mitarbeitern der Genossenschaft führen in den meisten Fällen zu einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit.

Wichtige Hinweise zum Thema Ruhezeiten in unseren Wohngebäuden finden Sie in unserer Hausordnung

Weitere Informationen zu den Themen Lärm und Lärmschutz finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.