Was müssen Erben bei einer Wohnungskündigung beachten?

Erben müssen bei einer Wohnungskündigung unbedingt das Erbrecht nachweisen. Dies kann durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem entsprechenden Eröffnungsprotokoll erfolgen. Ohne diesen Nachweis kann die Kündigung nicht wirksam vorgenommen werden. Wir als Vermieter benötigen diese Dokumente, um sicherzustellen, dass die kündigende Person tatsächlich berechtigt ist, im Namen des Verstorbenen zu handeln.