Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand und wer gehört ihm an?
Der Wahlvorstand wird von der Ordentliche Vertreterversammlung des Vorwahljahres gewählt. Der Wahlordnung entsprechend besteht er aus einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates und vier Mitgliedern der Genossenschaft. Der Wahlvorstand stellt fest, wer wahlberechtigt ist und wie viele Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen sind. Er bestimmt, bis wann die Wahlvorschläge einzureichen sind. Er ist für die Bekanntmachung der Wahl sowie für ihre Vorbereitung und Durchführung verantwortlich. Er stellt die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter fest und macht dieses Ergebnis bekannt.