Welche Aufgaben und Rechte haben gewählte Vertreter?
Als Vertreter repräsentieren Sie die Interessen der Mitglieder der Genossenschaft.
Das wichtigste Gremium der Vertreter ist die Vertreterversammlung. Sie wird in der Regel jährlich im Juni einberufen. Im Vorfeld werden Sie zu einer Vertreter-Informationsrunde eingeladen, auf der Sie Hintergründe erfahren und Fragen klären können.
Auf der ordentlichen Vertreterversammlung werden
die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates beraten,
der Jahresabschluss der Genossenschaft festgestellt,
über die Ergebnisverwendung entschieden,
über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt,
die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt,
die Änderung bzw. Neufassung von Grundsatzdokumenten beschlossen.
Das gesamte Aufgabenspektrum der Vertreterversammlung ist in unserer Satzung geregelt.
Auf dem – eher geselligen – Vertreterempfang im Januar jedes Jahres und einem gemeinsamen Ausflug kommen Sie zwanglos mit dem Vorstand, Mitarbeitern und Aufsichtsräten ins Gespräch. Neben diesen Terminen stehen die Vertreter als Ansprechpartner für die Mitglieder zur Verfügung. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und den anderen Organen der Genossenschaft. Als Vertreter sind Sie über aktuelle und künftige genossenschaftliche Vorhaben bestens informiert und haben die Möglichkeit, an diesen mitzuwirken. Das Vertretermandat gilt für fünf Jahre.