Die Wahl ist ein wichtiges Instrument der genossenschaftlichen Demokratie, denn die Vertreter sind sozusagen unser Parlament. Sie sind Inhaber eines freien, ungebundenen und höchst persönlichen Mandats. Sie sind allein dem Wohl der Genossenschaft verpflichtet. Jeder Vertreter entscheidet mit seiner Stimme, ob und wie die Genossenschaft ihren Zweck erfüllt, eine gute und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder zu gewährleisten.