Die Kündigung Ihrer Wohnung muss schriftlich (kein Fax oder E-Mail) sowie fristgemäß erfolgen. Außerdem müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Personen die Kündigung unterschreiben.
Die entsprechende Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit dem Eingang, also dem Posteingangsstempel, und nicht mit dem Absendedatum des Kündigungsschreibens beginnt. Nach dem Eingang Ihres Schreibens erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnungskündigung nicht gleichzeitig die Kündigung der Mitgliedschaft darstellt. Diese muss separat erfolgen.